Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0068

Ra 2017/11/0068Verwaltungsgerichtshof22.08.2017

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.08.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017110068.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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