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Ra 2017/11/0068•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0068
Ra 2017/11/0068Verwaltungsgerichtshof22.08.2017
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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