Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/11/0017

Ro 2017/11/0017Verwaltungsgerichtshof04.04.2019

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/11/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017110017.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag des Revisionswerbers auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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