Ro 2017/11/0017•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/11/0017
Ro 2017/11/0017Verwaltungsgerichtshof04.04.2019
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag des Revisionswerbers auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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