Ra 2017/11/0006•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0006
Ra 2017/11/0006Verwaltungsgerichtshof05.04.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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