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Ro 2017/11/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/11/0002
Ro 2017/11/0002Verwaltungsgerichtshof23.03.2017
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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