Ra 2017/10/0058•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/10/0058
Ra 2017/10/0058Verwaltungsgerichtshof23.05.2017
Gemeinschaftsrecht kein innerstaatlicher Anwendungsbereich EURallg7 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Antrag der mitbeteiligten Parteien auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird zurückgewiesen.
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