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Ra 2017/10/0050•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/10/0050
Ra 2017/10/0050Verwaltungsgerichtshof30.04.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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