Ra 2017/10/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/10/0049
Ra 2017/10/0049Verwaltungsgerichtshof23.05.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Ermessen VwRallg8
Die Revision wird zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.