Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/10/0025

Ro 2017/10/0025Verwaltungsgerichtshof27.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/10/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017100025.J00

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.