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Fr 2017/10/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/10/0001
Fr 2017/10/0001Verwaltungsgerichtshof23.05.2017
Dem Verwaltungsgericht Wien wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung nachzuholen.
Das Land Wien hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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