Ro 2017/10/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/10/0001
Ro 2017/10/0001Verwaltungsgerichtshof26.04.2017
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die "Revisionsbeantwortung" von O W in L wird zurückgewiesen.
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