Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/10/0001

Ro 2017/10/0001Verwaltungsgerichtshof26.04.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/10/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die "Revisionsbeantwortung" von O W in L wird zurückgewiesen.

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