Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/09/0028

Ra 2017/09/0028Verwaltungsgerichtshof09.08.2017

Regest

Allgemein Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Spruch und Begründung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/09/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.08.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017090028.L00

Spruch

Die angefochtene Entscheidung wird wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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