Ra 2017/09/0028•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/09/0028
Ra 2017/09/0028Verwaltungsgerichtshof09.08.2017
Allgemein Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Spruch und Begründung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Die angefochtene Entscheidung wird wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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