Ra 2017/09/0014•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/09/0014
Ra 2017/09/0014Verwaltungsgerichtshof24.05.2017
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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