Ra 2017/09/0010•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/09/0010
Ra 2017/09/0010Verwaltungsgerichtshof28.03.2017
Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Arbeitsmarktservice hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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