Ra 2017/09/0008•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/09/0008
Ra 2017/09/0008Verwaltungsgerichtshof28.03.2017
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Kostenantrag der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.
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