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Fr 2017/09/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/09/0001
Fr 2017/09/0001Verwaltungsgerichtshof09.05.2017
Dem Verwaltungsgericht Wien wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von sechs Wochen, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.
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