Ra 2017/08/0095•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/08/0095
Ra 2017/08/0095Verwaltungsgerichtshof28.03.2018
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Wiener Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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