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Ra 2017/08/0013•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/08/0013
Ra 2017/08/0013Verwaltungsgerichtshof10.04.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber den Aufwand von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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