Fr 2017/08/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/08/0002
Fr 2017/08/0002Verwaltungsgerichtshof09.05.2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Die oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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