Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/08/0002

Ro 2017/08/0002Verwaltungsgerichtshof04.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/08/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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