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Ra 2017/08/0002•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/08/0002
Ra 2017/08/0002Verwaltungsgerichtshof15.02.2017
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel
Die Revision wird zurückgewiesen.
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