Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/07/0140

Ra 2017/07/0140Verwaltungsgerichtshof25.04.2019

Regest

Anforderung an ein Gutachten Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Ergänzung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/07/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017070140.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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