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Ra 2017/07/0140•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/07/0140
Ra 2017/07/0140Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Anforderung an ein Gutachten Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Ergänzung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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