Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/07/0038

Ra 2017/07/0038Verwaltungsgerichtshof28.03.2019

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/07/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017070038.L00

Spruch

Spruchpunkt B.I. des angefochtenen Erkenntnisses, soweit mit diesem die Beschwerde des Revisionswerbers gegen Spruchpunkt 1. des Bescheides der belangten Behörde vom 28. Juli 2016 im Umfang der damit erfolgten Abweisung der Minderheitenbeschwerde gegen den zu Tagesordnungspunkt 2. der Vollversammlung der mitbeteiligten Agrargemeinschaft vom 3. Dezember 2014 gefassten Beschluss abgewiesen wurde, wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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