Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/07/0008

Ro 2017/07/0008Verwaltungsgerichtshof30.05.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/07/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017070008.J00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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