Ro 2017/07/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/07/0008
Ro 2017/07/0008Verwaltungsgerichtshof30.05.2017
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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