Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/07/0006

Ro 2017/07/0006Verwaltungsgerichtshof28.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/07/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017070006.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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