Ro 2017/07/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/07/0006
Ro 2017/07/0006Verwaltungsgerichtshof28.03.2018
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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