Ro 2017/07/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/07/0005
Ro 2017/07/0005Verwaltungsgerichtshof28.03.2018
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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