Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/07/0003

Ra 2017/07/0003Verwaltungsgerichtshof30.03.2017

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/07/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Die Anträge der erst- bis drittmitbeteiligten Parteien auf Wiederherstellung des Zusammenlegungsplanes vom 15. Dezember 2010, auf Abwertung ihrer Abfindungsgrundstücke, auf Aufhebung des Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 24. März 2015 und auf Durchführung der Wertausgleiche werden zurückgewiesen.

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