Verwaltungsgerichtshof 2017/07/0001

2017/07/0001Verwaltungsgerichtshof28.03.2018

Regest

Gemeinschaftsrecht EuGH Verfahren Kostenersatz EURallg9/1 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2017/07/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:2017070001.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang von Spruchpunkt II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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