Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/06/0255

Ra 2017/06/0255Verwaltungsgerichtshof02.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/06/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017060255.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Landeshauptstadt Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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