Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/06/0232

Ra 2017/06/0232Verwaltungsgerichtshof27.03.2018

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/06/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017060232.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die beiden Revisionswerber haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 (jeweils zu gleichen Teilen) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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