Ra 2017/06/0232•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/06/0232
Ra 2017/06/0232Verwaltungsgerichtshof27.03.2018
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die beiden Revisionswerber haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 (jeweils zu gleichen Teilen) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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