Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/05/0218

Ra 2017/05/0218Verwaltungsgerichtshof26.03.2019

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/05/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017050218.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerber haben der Stadtgemeinde K Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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