Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/05/0042

Ra 2017/05/0042Verwaltungsgerichtshof29.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/05/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017050042.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Rechtsnachfolgerin des Revisionswerbers hat der Marktgemeinde S Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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