Ra 2017/05/0041•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/05/0041
Ra 2017/05/0041Verwaltungsgerichtshof23.05.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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