Ra 2017/05/0015•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/05/0015
Ra 2017/05/0015Verwaltungsgerichtshof26.04.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Gemeinde Tumeltsham Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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