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Ra 2017/04/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/04/0081
Ra 2017/04/0081Verwaltungsgerichtshof18.08.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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