Ra 2017/04/0028•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/04/0028
Ra 2017/04/0028Verwaltungsgerichtshof05.04.2017
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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