Ro 2017/04/0017•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/04/0017
Ro 2017/04/0017Verwaltungsgerichtshof30.01.2019
Interessenvertretungen
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 sowie der erst-, zweit- und drittmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.