Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/04/0003

Ro 2017/04/0003Verwaltungsgerichtshof30.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/04/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017040003.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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