Ro 2017/04/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/04/0003
Ro 2017/04/0003Verwaltungsgerichtshof30.01.2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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