Ro 2017/03/0034•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/03/0034
Ro 2017/03/0034Verwaltungsgerichtshof23.03.2018
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,04 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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