Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/03/0032

Ra 2017/03/0032Verwaltungsgerichtshof02.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/03/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.2017

Spruch

Die Revisionen werden als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Das Land Niederösterreich hat der erstrevisionswerbenden Partei zu Zl Ra 2017/03/0032, 0033 (Flughafen W AG) Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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