Ro 2017/03/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/03/0027
Ro 2017/03/0027Verwaltungsgerichtshof28.03.2018
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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