Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/03/0021

Ro 2017/03/0021Verwaltungsgerichtshof28.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/03/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017030021.J00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendung in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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