Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/02/0228

Ra 2017/02/0228Verwaltungsgerichtshof22.03.2018

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid" Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/02/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020228.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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