Ra 2017/02/0043•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/02/0043
Ra 2017/02/0043Verwaltungsgerichtshof19.04.2017
Feststellen der Geschwindigkeit Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung (Verfahrenseinstellung hinsichtlich der Spruchpunkte 1.) und 3.)) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
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