Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/02/0017

Ra 2017/02/0017Verwaltungsgerichtshof04.04.2017

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/02/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017020017.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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