Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/02/0016

Ro 2017/02/0016Verwaltungsgerichtshof25.04.2017

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/02/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2017

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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