Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/02/0006

Ro 2017/02/0006Verwaltungsgerichtshof10.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/02/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.2017

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben dem Land Steiermark Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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