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Ra 2017/01/0359•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/01/0359
Ra 2017/01/0359Verwaltungsgerichtshof22.03.2018
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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