Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/01/0227

Ra 2017/01/0227Verwaltungsgerichtshof30.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/01/0227

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010227.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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