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Ra 2017/01/0016•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/01/0016
Ra 2017/01/0016Verwaltungsgerichtshof25.04.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A) II. und A) III. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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