Fr 2017/01/0012•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/01/0012
Fr 2017/01/0012Verwaltungsgerichtshof25.04.2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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